Ab dem 19.06.2026 kommt eine neue gesetzliche Pflicht für jeden, der online Produkte oder Dienstleistungen verkauft: Der „Widerrufsbutton“ – auch wenn es so gesehen gar kein Button ist.
Im besten Fall hast du bereits eine Widerrufsbelehrung auf deiner Website (wenn nicht, wird es höchste Zeit). Ab dem 19.06.2026 wird das Ganze jedoch noch einmal verschärft und du musst Endverbrauchern die Möglichkeit bieten, einen geschlossenen Vertrag per Knopfdruck (deswegen vermutlich „Widerrufsbutton“) zu kündigen / zu widerrufen.

Was ist aber der Widerrufsbutton überhaupt?

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Rechte von Verbrauchern im digitalen Raum noch weiter auszubauen und diesen mehr abzusichern. Im Grunde ist er eine Erweiterung des bereits seit 2022 bestehenden Kündigungsbuttons, der bisher jedoch nur wenige Online-Händler betroffen hat.

Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Händler, die Verträge mit Verbrauchern abschließen, diesen Widerrufsbutton etablieren. Und zwar: ständig verfügbar (über jede Seite erreichbar) und leicht zugänglich (also nicht versteckt in einem langen Text oder ähnlich). Über diesen "Button" muss dann der Kunde seinen Widerruf direkt online erklären können.

Wie muss der Button aussehen?

Hier hat sich der Gesetzgeber Mühe gegeben und die Vorgaben sind recht streng geregelt:

  • Eine gut lesebare und klare Beschriftung: Der Button muss eindeutig beschriftet sein und unmissverständlich darstellen, um was es geht - z. B. "Vertrag widerrufen".
  • Leichte Zugänglichkeit: Der Button muss für jeden Besucher erreichbar sein (kein Einloggen, kein 5x Klicken).
  • Inhalt der Bestätigungsseite: Nach dem Klicken des Buttons, kommt der Kunde auf eine Seite, auf der er seinen Widerruf digital eingeben und absenden kann. Dort werden die notwendigen Daten (Name, Bestell- oder Vertragsnummer, E-Mail-Adresse) abgefragt. Andere Inhalte dürfen nicht zwingend abgefragt werden, können aber optional sein.
  • Soforte Bestätigung: Die Bestätigung muss dem Kunden sofort per E-Mail zugestellt werden. Es reicht also nicht, dass der Kunde das Formular absendet und du nach X Tagen darauf antwortest.

 

Da ich dir – außer grundsätzlichen Hinweisen – keine juristische Beratung geben darf, habe ich hier einen wirklich guten Tipp für dich:

Sabrina Keese-Haufs – Rechtsanwältin im Online-Bereich – hat dazu ein richtig gutes Playbook geschrieben, in dem du alle Informationen noch einmal im Detail genau erklärt bekommst.

Hier findest du alle Informationen dazu: https://legalsecretsclub.de/widerrufsbutton/

Ich persönlich kann dich dann aber gerne bei der Umsetzung des Buttons unterstützen.
Die Umsetzung für eine Website kostet pauschal 149,- € zzgl. MwSt. Sprich mich gerne für weitere Details dazu an: kontakt@bettina-schwidder.de

 

Bild: Gemini / Text: ohne KI geschrieben